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Förderung nutzen. Ladeinfrastruktur ausbauen.
Zukunft sichern.

Die Bundesregierung stellt 500 Millionen Euro bereit, um Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern auszubauen. Ziel ist es, Bewohnern auch in Mehrparteienhäusern den Umstieg aufs E‑Auto zu erleichtern.

Elli Charger 2

Förderfähig und zukunftssicher

Wer die Förderung optimal nutzen möchte, sollte früh auf die richtige Technologie setzen. Der Elli Charger 2 erfüllt die zentralen Anforderungen der Wallbox-Förderung 2026. Er unterstützt den EEBus-Standard und ermöglicht damit die geforderte netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG. Gleichzeitig ist er auf den Einsatz im Mehrfamilienhaus ausgelegt und lässt sich in Energiemanagementsysteme integrieren.

Damit gilt: 
Der Elli Charger 2 ist förderfähig und gleichzeitig eine zukunftssichere Lösung für skalierbare Ladeinfrastruktur. Ihre Vorteile mit dem Elli Charger 2:

  • Der Charger 2 erfüllt die Anforderungen des 500‑Mio.-Euro‑Förderprogramms vollständig da §14a‑konform – sofort betriebsbereit dank nativer EEBUS‑Implementierung. Dadurch entfällt zusätzliche Hardware und Sie profitieren von spürbaren Kostenvorteilen.
  • Kein zusätzliches HEMS erforderlich – auch bei bis zu 11 Wallboxen. Dank integriertem Lastmanagement und integriertem EEBus. 

Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden keine Einzelmieter, sondern: 

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Private Vermieter / Eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit vermietetem Wohneigentum
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen

Voraussetzungen

Damit ein Projekt förderfähig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt werden
  • Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert werden
  • Max. 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt
  • Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen (z. B. Ökostromvertrag oder PV‑Anlage)

Höhe der Förderung pro Stellplatz


Je nach Ausbaustufe gibt es pauschale Zuschüsse: 

  • Nur Vorverkabelung ohne installierte Wallbox bis 1.300 €
  • Vorverkabelung mit Wallbox bis 1.500 € 
  • Vorverkabelung mit bidi-fähiger Wallbox bis 2.000 € 

Was wird gefördert


Die Förderung umfasst nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte und die gesamte technische Vorbereitung:

  • Wallboxen (mit mind. 11 kW bis max. 22 kW)
  • Netzanschluss, Verkabelung, Zähler, Transformatoren
  • Baumaßnahmen rund um die Installation

Nicht gefördert werden u. a. Planungskosten, Betrieb, Leasing oder Mietkosten 

Antragstellung:  Start ab 15. April 2026

  • Für WEGs, KMU und private Vermieter: Bearbeitung direkt nach Eingang, Frist bis 10. November 2026
  • Für große Wohnungsunternehmen: Wettbewerbsverfahren, Frist bis 15. Oktober 2026   

Wichtig: Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

Jetzt Förderantrag stellen (Offizielle Antragstellungseite des BMV)

 

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Sie haben weitere Fragen oder benötigen eine individuelle Beratung? Wenden Sie sich gern per E-Mail an wholesale@elli.eco