Wer ist antragsberechtigt?
Gefördert werden keine Einzelmieter, sondern:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Private Vermieter / Eigentümer von Mehrparteienhäusern
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit vermietetem Wohneigentum
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen
Voraussetzungen
Damit ein Projekt förderfähig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt werden
- Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert werden
- Max. 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt
- Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen (z. B. Ökostromvertrag oder PV‑Anlage)
Höhe der Förderung pro Stellplatz
Je nach Ausbaustufe gibt es pauschale Zuschüsse:
- Nur Vorverkabelung ohne installierte Wallbox bis 1.300 €
- Vorverkabelung mit Wallbox bis 1.500 €
- Vorverkabelung mit bidi-fähiger Wallbox bis 2.000 €
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte und die gesamte technische Vorbereitung:
- Wallboxen (mit mind. 11 kW bis max. 22 kW)
- Netzanschluss, Verkabelung, Zähler, Transformatoren
- Baumaßnahmen rund um die Installation
Nicht gefördert werden u. a. Planungskosten, Betrieb, Leasing oder Mietkosten
Antragstellung: Start ab 15. April 2026
- Für WEGs, KMU und private Vermieter: Bearbeitung direkt nach Eingang, Frist bis 10. November 2026
- Für große Wohnungsunternehmen: Wettbewerbsverfahren, Frist bis 15. Oktober 2026
Wichtig: Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
Jetzt Förderantrag stellen (Offizielle Antragstellungseite des BMV)